TÄTIGKEITSFELD FAMILIENRECHT
Jahr für Jahr treten mehr als 200.000 Ehepaare den Gang zum Scheidungsrichter an. Trennung und Scheidung erfordern die Klärung zahlreicher Einzelprobleme. Sie gehören zum Kern des Familienrechtes und sind Gegenstand der trennungs- und scheidungsbedingten Auseinandersetzungen.
Dazu gehören:
- Unterhaltsrecht
- Güterrecht, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzungen
- elterliche Sorge und das Umgangsrecht der Kinder
- Recht an der Ehewohnung und am Hausrat
- gesetzlich vorgeschriebene Versorgungsausgleich
Durch grundlegende Veränderungen der Familienstrukturen haben auch weitere Gebiete des Familienrechts an Bedeutung erhalten, wie zum Beispiel:
- nichteheliche Lebensgemeinschaft
- Ehevertragsgestaltungen
- erbrechtliche Auswirkungen
- gemischt-nationale Ehen
- Recht der Lebenspartnerschaften
In allen vorgenannten Bereichen bieten wir eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen, gerichtlich und außergerichtlich, durch die Rechts- und Fachanwältin für Familienrecht Petra Fischer-Scherberich

