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Sozialrecht
IAngesichts steigender Lebenserwartungen stellt sich für immer mehr
Familien die Frage der Heimunterbringung von Angehörigen und der
Finanzierung eines entsprechenden Heimaufenthaltes. Schon früh sind
daher Überlegungen anzustellen, wie der spätere Lebensabend auch
wirtschaftlich geplant wird. Die diesbezügliche Beratung bietet unser
Büro durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Andreas Hestert.
Im Zusammenwirken mit seinen Notariatskollegen/Kolleginnen erfolgt eine
zweckdienliche Beratung im Hinblick auf eine sachgerechte
Vermögensübertragung im Hinblick auf das Alter.
Die Überprüfung
von Sozialhilfebescheiden oder Heranziehungsbescheiden durch den
Sozialhilfeträger wird ebenfalls fachübergreifend mit der
Familienrechtlerin im Hause durchgeführt. Die Überprüfung von
Sozialgeldbescheiden sowie Arbeitslosengeld II Bescheiden wird
ebenfalls vorgenommen. Eine rentenrechtliche Beratung findet auch
statt, gleiches gilt für eine Beratung gegenüber dem Versorgungsamt bei
Fällen von Schwerbehinderung und gegenüber den
berufsgenossenschaftlichen Trägern im Falle eines Arbeitsunfalles.
Natürlich erfolgt in diesen Tätigkeitsfeldern auch eine Vertretung
zunächst vor den Verwaltungsbehörden und danach, falls erforderlich,
auch vor den zuständigen Sozial- und Landessozialgerichten bundesweit.
In
einer Zeit knapper Kassen wird ein Mangel am ehesten für jeden Mitbürger bei
seinen Krankenkassenversicherungsbeiträgen und bei den ihm zu
gewährenden Leistungen im medizinischen Bereich deutlich. Bei der
Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Krankenkassen und
Pflegekassen ist Ihnen unser Büro natürlich gern behilflich. Auch hier
erfolgt eine Vertretung sowohl bereits im Vorverfahren gegenüber der
Krankenkasse/Pflegekasse als auch im eventuell erforderlich werdenden
späteren sozialgerichtlichen Verfahren.
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