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Sozialrecht

IAngesichts steigender Lebenserwartungen stellt sich für immer mehr Familien die Frage der Heimunterbringung von Angehörigen und der Finanzierung eines entsprechenden Heimaufenthaltes. Schon früh sind daher Überlegungen anzustellen, wie der spätere Lebensabend auch wirtschaftlich geplant wird. Die diesbezügliche Beratung bietet unser Büro durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht Andreas Hestert. Im Zusammenwirken mit seinen Notariatskollegen/Kolleginnen erfolgt eine zweckdienliche Beratung im Hinblick auf eine sachgerechte Vermögensübertragung im Hinblick auf das Alter.

Die Überprüfung von Sozialhilfebescheiden oder Heranziehungsbescheiden durch den Sozialhilfeträger wird ebenfalls fachübergreifend mit der Familienrechtlerin im Hause durchgeführt. Die Überprüfung von Sozialgeldbescheiden sowie Arbeitslosengeld II Bescheiden wird ebenfalls vorgenommen. Eine rentenrechtliche Beratung findet auch statt, gleiches gilt für eine Beratung gegenüber dem Versorgungsamt bei Fällen von Schwerbehinderung und gegenüber den berufsgenossenschaftlichen Trägern im Falle eines Arbeitsunfalles. Natürlich erfolgt in diesen Tätigkeitsfeldern auch eine Vertretung zunächst vor den Verwaltungsbehörden und danach, falls erforderlich, auch vor den zuständigen Sozial- und Landessozialgerichten bundesweit.

In einer Zeit knapper Kassen wird ein Mangel am ehesten für jeden Mitbürger bei seinen Krankenkassenversicherungsbeiträgen und bei den ihm zu gewährenden Leistungen im medizinischen Bereich deutlich. Bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber  Krankenkassen und Pflegekassen ist Ihnen unser Büro natürlich gern behilflich. Auch hier erfolgt eine Vertretung sowohl bereits im Vorverfahren gegenüber der Krankenkasse/Pflegekasse als auch im eventuell erforderlich werdenden späteren sozialgerichtlichen Verfahren.