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Tätigkeitsfeld Familienrecht:
Jahr für Jahr treten mehr als 200.000 Ehepaare den Gang zum Scheidungsrichter an. Trennung und Scheidung erfordern die Klärung zahlreicher Einzelprobleme. So gehören zum Kern des Familienrechtes und sind Gegenstand der trennungs- und scheidungsbedingten Auseinandersetzungen:
- das Unterhaltsrecht,
- Güterrecht, Zugewinnausgleich, Vermögensauseinandersetzungen,
- die elterliche Sorge und das Umgangsrecht,
- das Recht an der Ehewohnung und am Hausrat,
- der Versorgungsausgleich.
Durch die zunehmende Veränderung der Familienstrukturen haben aber auch weitere Gebiete des Familienrechts zunehmende Bedeutung erhalten:
- nichteheliche Lebensgemeinschaft,
- Ehevertragsgestaltungen,
- erbrechtliche Auswirkungen,
- gemischt-nationale Ehen,
- Recht der Lebenspartnerschaften.
In allen vorgenannten Bereichen bieten wir eine kompetente Vertretung Ihrer Interessen gerichtlich und aussergerichtlich durch die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht Petra Fischer - Scherberich
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